Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Richtlinien rund um die österreichische Vignette, gesetzliche Ausnahmen und den Beschwerdeweg.
Das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) ist die rechtliche Grundlage für die Vignettenpflicht in Österreich. Es regelt, welche Fahrzeuge mautpflichtig sind, welche Ausnahmen gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Die ASFINAG erlässt auf Basis des BStMG eine Mautordnung, die die konkreten Tarife, Zahlungsmodalitäten und technischen Anforderungen festlegt. Die Mautordnung wird regelmäßig aktualisiert.
| Einschränkung | Details |
|---|---|
| Keine Sondermautstrecken | Brennerautobahn, Tunnelabschnitte erfordern separate Maut |
| Kennzeichengebunden | Nicht übertragbar auf andere Fahrzeuge |
| Keine Rückerstattung | Grundsätzlich nach Kauf nicht erstattungsfähig |
| Nur Österreich | Gilt nicht in anderen Ländern |
| Fahrzeugklasse M1, N1, L | Nur für PKW, leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder |
| Jahresvignette: festes Datum | Gilt 1. Dez. – 31. Jan., kein wählbares Startdatum |
| Kennzeichenänderung | Neue Vignette bei neuem Kennzeichen erforderlich |
| Technische Fehler | Bei Datenbankproblemen: Kaufbestätigung als Nachweis |
Wenden Sie sich zunächst direkt an den ASFINAG-Kundenservice. Beschreiben Sie das Problem klar und präzise. Geben Sie folgende Informationen an: Transaktionsnummer, Kaufdatum, Kennzeichen, Beschreibung des Problems.
Wenn das Problem nicht durch den Kundenservice gelöst werden kann, reichen Sie eine schriftliche Beschwerde ein. Adressieren Sie diese an: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei (Kaufbestätigung, Korrespondenz mit dem Kundenservice).
Wenn Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (Verbraucherschlichtung Austria) wenden. Diese bietet eine kostenlose außergerichtliche Streitbeilegung an.
Als letztes Mittel können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an den ÖAMTC/ARBÖ, die rechtliche Beratung für Mitglieder anbieten.